Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium beschließt die Anhörung von Herrn Andy Heuser, Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen, als Sachverständigen im Sinne des § 35 GemO.

 

Etwaige Anträge:

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

Ortsgemeinderat Kalt

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Hermann Pilcher und Michael Hermann

§ 22 GemO

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium beschließt, für den beiliegend abgegrenzten Geltungsbereich den Bebauungsplan „Auf der Geisweid“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Etwaige Anträge:

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

Ortsgemeinderat Kalt

X

 

 

 

1

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Hermann Pilcher und Michael Hermann

§ 22 GemO

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 3:

Das Gremium beschließt die Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen, mit der Bebauungsplanung zu beauftragen.

 

Etwaige Anträge:

 

Abweichender Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

Ortsgemeinderat Kalt

X

 

 

 

1

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Hermann Pilcher und Michael Hermann

§ 22 GemO

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 4:

Das Gremium beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchzuführen.

 

Etwaige Anträge:

 

Beschluss:


 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

Ortsgemeinderat Kalt

X

 

 

 

1

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Hermann Pilcher und Michael Hermann

§ 22 GemO