Sitzung: 19.12.2017 Stadtrat Polch
Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag 1:
Das Gremium befürwortet grundsätzlich die Bauvorhaben des Grundstückseigentümers auf den Grundstücken Gemarkung Polch, Flur 13, Nr. 600/5, St. Georgenstraße 4 und Nr. 600/8, St. Georgenstraße 6.
Etwaige Anträge:
Beschluss:
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
x |
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x |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 2:
Es stimmt der Änderung des Bebauungsplanes grundsätzlich zu. Diese soll in enger Abstimmung mit dem Stadtplaner, Herr Jürgen Sommer, erfolgen. Der Grundstückseigentümer wird gebeten, von einem geeigneten Planungsbüro einen Entwurf eines Bebauungsplanes ausarbeiten zu lassen, über den die städtischen Gremien dann entscheiden. Ein förmlicher Aufstellungsbeschluss nach § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB wird erst nach Vorlage eines zustimmungsfähigen Entwurfs gefasst.
Etwaige Anträge:
Beschluss:
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
Stadtrat Polch |
x |
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x |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 3:
Das Gremium stimmt der Ablöse über 11 abzulösende Stellplätze weiterhin zu. Die Vereinbarung soll an die jetzigen Gegebenheiten angepasst werden, wobei die Höhe des Geldbetrages außerhalb eines Sanierungsgebietes 1.265,00 EUR je Stellplatz beträgt.
Etwaige Anträge:
Beschluss:
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
Stadtrat Polch |
x |
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x |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 4:
Zu der möglichen Zufahrt von dem städtischen Parkplatz Nr. 597/1 auf das Grundstück Nr. 600/5 wird der Bauherr gebeten, konkrete Pläne mit Fahrradien vorzulegen. Das Gremium stellt hier eine Zustimmung gegen Ersatz der wegfallenden Parkplätze auf dem städtischen Parkplatz in Aussicht. Der Abbruch der Mauer, Herrichtung der Zufahrt etc. erfolgen – bei endgültiger Zustimmung durch die Gremien - durch den Bauherrn bzw. auf dessen Kosten. Die Maßnahme ist mit dem Stadtplaner, Herr Sommer, abzustimmen.
Es wird klargestellt, dass die vorgenannten Zustimmungen alle grundsätzlicher Natur sind. Die endgültigen, konkret zustimmenden Beschlüsse erfolgen in den städtischen Gremien nach Vorlage konkreter Planzeichnungen.
Etwaige Anträge:
Beschluss: