Beschluss: Kenntnis genommen

Es wurden folgende Mitteilungen gegeben:

 

 

·           Widerspruch einer Anwohnerin gegen die Baugenehmigung zur Erweiterung der Kindertagessstätte wurde zuständigkeitshalber an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weitergegeben

 

·           Sachstand Erweiterung der Kindertagesstätte

 

·           Beim Kinderturnen besteht nicht die Möglichkeit ein Notruftelefon zu erreichen.