Sitzung: 29.08.2019 Ortsgemeinderat Ochtendung
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Unter den im Sachverhalt genannten Gesichtspunkten sollte nach Ansicht der Verbandsgemeindeverwaltung das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB versagt werden – dem schließt sich das Gremium an und versagt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.