Sitzung: 05.09.2019 Stadtrat Münstermaifeld
Beschluss: geändert Stimmenmehrheit beschlossen
Etwaige
Anträge:
Die Franktionsgemeinschaft Grüne/ödp stellt
den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Abstimmungsergebnis: 4 ja, 1 Enthaltung, 13
Nein
Der Antrag wurde somit mehrheitlich
abgelehnt.
Abweichender
Beschluss:
Das Gremium erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und anschließender Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Gemarkung Münstermaifeld, Flur 10, Nr. 1420/673 und Nr. 1421/673.
Zudem erteilt das Gremium aufgrund der nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses erfolgten Gespräche mit der Antragstellerin und dem Architekten das Einvernehmen gemäß § 15 der Satzung über die Erhaltung und Gestaltung von Bau und sonstigen Anlagen in der Stadt Münstermaifeld bezüglich dem Einbau von Dachflächenfenstern bei der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Gemarkung Münstermaifeld, Flur 10, Nr. 1420/673 und Nr. 1421/673, da ein besonderer, begründeter Einzelfall für eine Ausnahme und Befreiung von § 7 der Satzung gemäß § 16 der Satzung gesehen wird.
Gegenüber der Sitzung der vorgenannten Ausschüsse wird nicht mehr über anthrazitfarbene Betondachsteine und die Anbringung einer Solaranlage entschieden, da die Antragstellerin in den o.g. Gesprächen auf beides verzichtet hat. Die Dacheindeckung erfolgt nun in schieferfarbigen Kunstschiefer. Das mittlere Fenster im Erdgeschoss in der Nord-Ost-Ansicht wird von der Bauherrin weggelassen.