Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium stimmt dem in der Anlage 6 beigefügten Planentwurf zu.

 

Das Planungsbüro Karst wird gebeten den Bebauungsplanentwurf „Vor Geisenach / Im Bruch“ einschließlich Text und Begründung an die heutigen Gegebenheiten und den im Rahmen der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen anzupassen.

 

Anschließend sollen die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB) gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt werden.

 

Etwaige Anträge:

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Polch

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Gerd Klasen, Gino Gilles

§ 22 GemO

 

Den Vorsitz führt der Erste Beigeordnete Robert Brand.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Ersatzflächen im in der Anlage 3-5 markierten Suchraum zu erwerben.

 

Anschließend soll dann die Planung und Umsetzung der Gewerbeflächen östlich vom Aldi als Handwerker- und Gewerbepark im Rahmen des bestehenden Stadtratsbeschlusses wieder aufgenommen werden und ein eigenständiger Bebauungsplan für diesen Bereich aufgestellt werden.

 

Etwaige Anträge:

 

Beschluss:

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Polch

X

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Gerd Klasen, Gino Gilles

§ 22 GemO

 

 

Den Vorsitz führt der Erste Beigeordnete Robert Brand.