Sitzung: 10.03.2022 Ortsgemeinderat Rüber
Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen
Der
Ortsgemeinderat schlägt gemäß § 40 Abs. 2 GemO folgende Person/en zur Wahl der
/ des Ersten Beigeordneten vor:
Helga Fürst
Ergebnis der Wahl des
ersten Wahlgangs:
Zahl
der abgegebenen Stimmzettel 10
Zahl
der ungültigen Stimmzettel 0
Zahl
der Stimmenthaltungen 1
Demnach
gültige Stimmzettel 9
Von den gültigen Stimmen entfallen auf
A: Bei einem Kandidaten
Helga
Fürst 9
Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen
Der
Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Frau Helga Fürst zur Ersten
Beigeordneten gewählt wurde.
Die
Gewählte erklärt, dass die Wahl angenommen wird.
Sollte
die derzeitige weitere Beigeordnete Helga Fürst zur Ersten Beigeordneten
gewählt worden sein, erfolgt eine Neuwahl der / des weiteren Beigeordneten.
Der
Ortsgemeinderat schlägt gemäß § 40 Abs. 2 GemO folgende Person/en zur Wahl der
/ des weiteren Beigeordneten (2. Beigeordneten) vor:
Oliver
Stenz
Ergebnis der Wahl des
ersten Wahlgangs:
Zahl
der abgegebenen Stimmzettel 10
Zahl
der ungültigen Stimmzettel 0
Zahl
der Stimmenthaltungen 3
Demnach
gültige Stimmzettel 7
Von den gültigen Stimmen entfallen auf
A: Bei einem Kandidaten
Oliver
Stenz 6
Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen
Der
Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Herr
Oliver Stenz zum weiteren
Beigeordneten (2. Beigeordneten) gewählt wurde.
Der
Gewählte erklärt, dass die Wahl angenommen wird.
Die
Erste Beigeordnete Frau Helga Fürst
wird gemäß § 54 GemO i. V. m. VV Nr. 2 zu § 54 GemO vom Ortsbürgermeister
ernannt und in das Amt eingeführt. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und
Amtseinführung (§ 54 Abs. 1 GemO).
Der
weitere Beigeordnete (2. Beigeordnete) Herr Oliver Stenz wird gemäß § 54 GemO
i. V. m. VV Nr. 2 zu § 54 GemO vom
Ortsbürgermeister ernannt und in das Amt eingeführt. Bei Wiederwahl entfallen
Vereidigung und Amtseinführung (§ 54 Abs. 1 GemO).