Sitzung: 03.03.2022 Ortsgemeinderat Welling
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag 1:
Das Gremium beschließt die Anhörung von Herrn Jürgen
Dumont, OPEG Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Ochtendung, als
Sachverständigen im Sinne des
§ 35 GemO.
Etwaige
Anträge: ./.
Beschluss:
Es wurde kein Beschluss gefasst, da Herr Dumont bereits zu TOP Nr. 2 als
Sachverständiger
angehört wurde.
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 2:
Das Gremium
beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Am hohlen Graben“ gemäß
§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB (Einleitungsbeschluss).
Etwaige
Anträge: ./.
Beschluss:
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
OGR |
x |
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x |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 3:
Das Gremium stimmt der in der Anlage beigefügten
Änderung der Planzeichnung und dem in der Anlage beigefügten Entwurf der
Begründung zu.
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Das Gremium stimmt der in der Anlage beigefügten Änderung der
Planzeichnung sowie der in der Sitzung vorgetragenen weiteren Änderungen (vgl.
Planzeichnung) und dem in der Anlage beigefügten Entwurf der Begründung zu.
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
OGR |
x |
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x |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 4:
Das Gremium beschließt die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB auf den Investor, Firma OPEG Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Ochtendung, zu übertragen.
Etwaige
Anträge: ./.
Beschluss:
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
OGR |
x |
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|
x |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 5:
Das Gremium beschließt die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB und die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB) gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Das Gremium beschließt die Bebauungsplanänderung im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB und die Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB) gemäß § 13 Abs. 2
Nr. 2 und 3 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen sowie die
Ergänzungen, die in der Sitzung vorgetragen wurden, zu berücksichtigen.“ (vgl.
BV 3).
Der Planer
verpflichtet sich bei der Vorlage der 5. Änderung an die Kreisverwaltung die
bisherige Historie des Bebauungsplanes als Begründung für die Überschreitung
der Baugrenzen darzustellen.