Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

   Das Gremium beschließt die Umsetzung der im Sachverhalt genannten Variante für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Ortsgemeinderat sowie im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und im Bau- und Planungsausschuss der Ortsgemeinde Ochtendung. Die Einladung unter Mitteilung von Zeit, Ort und Tagesordnung nach § 34 Abs. 2 GemO erfolgt für alle Ratsmitglieder in Schriftform auf dem Postweg.

 

Die Ratsmitglieder haben künftig die Möglichkeit nach eigenem Wunsch am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilzunehmen oder weiterhin die Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform zu erhalten.

 

Ratsmitglieder, die sich künftig für das digitale Sitzungsmanagement mit privatem Endgerät entscheiden, erhalten eine einmalige Entschädigung für den Einsatz ihrer privaten Endgeräte und das Sicherstellen der Datenschutzanforderungen in Höhe von ________ EUR pro Wahlzeit.

 

Für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger denen kein privates Endgerät zur Verfügung steht und die dennoch am digitalen Sitzungsmanagement teilnehmen möchten, werden Leihgeräte (hier iPads 10,2 Zoll Wi-Fi) von der Ortsgemeinde Ochtendung beschafft.

 

 

Die Zahlung einer Entschädigung bzw. die Leihe eines Endgerätes entfällt, wenn die Mandatsträgerin / der Mandatsträger bereits am digitalen Sitzungsmanagement einer weiteren übergeordneten Kommune teilnimmt.

 

 

 

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ochtendung vom 30.09.2019 wird in § 9 wie folgt ergänzt:


§ 9
Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und Mitglieder von Ausschüssen

 

(6) Die Ratsmitglieder, sowie die Mitglieder der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Ausschüsse, die am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilnehmen und damit auf den Versand der Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform verzichten, erhalten eine einmalige Aufwandsentschädigung pro Wahlzeit in Höhe von __________ EUR. Die Auszahlung erfolgt anteilig, wenn die Ratsmitglieder bzw. die Mitglieder nicht die gesamte Wahlzeit Teil der genannten Gremien sind. Zweckgleiche Aufwandsentschädigungen aus Mitgliedschaften in weiteren Gremien auf Ebene der Verbandsgemeinde Maifeld werden angerechnet.

 

 

 

Die überplanmäßige Ausgabe unter der Kostenstelle 11140.501400 (für Aufwandsentschädigung) wird genehmigt.

 

 

 

   Das Gremium beschließt Folgendes:

 

____________________________________________________________________________

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

   Das Gremium beschließt die Umsetzung der im Sachverhalt genannten Variante für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Ortsgemeinderat sowie im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und im Bau- und Planungsausschuss der Ortsgemeinde Ochtendung. Die Einladung unter Mitteilung von Zeit, Ort und Tagesordnung nach § 34 Abs. 2 GemO erfolgt für alle Ratsmitglieder in Schriftform auf dem Postweg.

 

Die Ratsmitglieder haben künftig die Möglichkeit nach eigenem Wunsch am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilzunehmen oder weiterhin die Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform zu erhalten.

 

Ratsmitglieder, die sich künftig für das digitale Sitzungsmanagement mit privatem Endgerät entscheiden, erhalten eine einmalige Entschädigung für den Einsatz ihrer privaten Endgeräte und das Sicherstellen der Datenschutzanforderungen in Höhe von 150,00 EUR pro Wahlzeit.

 

Für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger denen kein privates Endgerät zur Verfügung steht und die dennoch am digitalen Sitzungsmanagement teilnehmen möchten, werden Leihgeräte (hier iPads 10,2 Zoll Wi-Fi) von der Ortsgemeinde Ochtendung beschafft.

 

 

Die Zahlung einer Entschädigung bzw. die Leihe eines Endgerätes entfällt, wenn die Mandatsträgerin / der Mandatsträger bereits am digitalen Sitzungsmanagement einer weiteren übergeordneten Kommune teilnimmt.

 

 

 

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ochtendung vom 30.09.2019 wird in § 9 wie folgt ergänzt:


§ 9 Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und Mitglieder von Ausschüssen

 

(6) Die Ratsmitglieder, sowie die Mitglieder der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Ausschüsse, die am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilnehmen und damit auf den Versand der Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform verzichten, erhalten eine einmalige Aufwandsentschädigung pro Wahlzeit in Höhe von 150,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt anteilig, wenn die Ratsmitglieder bzw. die Mitglieder nicht die gesamte Wahlzeit Teil der genannten Gremien sind. Zweckgleiche Aufwandsentschädigungen aus Mitgliedschaften in weiteren Gremien auf Ebene der Verbandsgemeinde Maifeld werden angerechnet.

 

Die überplanmäßige Ausgabe unter der Kostenstelle 11140.501400 (für Aufwandsentschädigung) wird genehmigt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund