Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt, die Annahme des Haushaltsplanes 2022 sowie den Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit der Erhöhung des Planansatzes der Zuschüsse für Jugendarbeit auf 900,00 EUR, der Senkung der Verbandsgemeindeumlage auf 265.527,00 EUR und der Anpassung des Haushaltsausgleichs.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium beschließt, die Annahme des Haushaltsplanes 2022 sowie den Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit folgenden Änderungen:

1) Erhöhung des Planansatzes der Zuschüsse für Jugendarbeit (36201-541900/741900) auf 900,00 EUR (auf Antrag – 5,00 EUR je Jugendlicher aus Rüber)

2) Senkung der Verbandsgemeindeumlage (61101-544230 auf 265.527,00 EUR)

3) Aufgrund des zusätzlichen Einbaus einer Lüftungsanlage und der Teuerung der Maßnahme „Anbau Kindertagesstätte“ wird für diese höheren Kosten im Haushaltsjahr 2022 eine Verpflichtungsermächtigung (36501-096000.12.4) in Höhe von 563.205,00 EUR zur Auszahlung in 2023 eingeplant.

Einplanung des Bundeszuschusses für die Lüftungsanlage (36501-233100.12.11) 199.198,00 EUR im Haushaltsjahr 2023

Einplanung des zusätzlichen Anteils der Ortsgemeinde Kerben (36501-233100.12.10) in im Haushaltsjahr 2023

4) Einplanung eines Investitionskredites für 2023 aufgrund der Verpflichtungsermächtigung für 2023 in Höhe des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5) Anpassung des Haushaltsausgleichs

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

10

0

1

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund