Sitzung: 10.03.2022 Ortsgemeinderat Rüber
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Das Gremium beschließt, die Annahme des Haushaltsplanes 2022 sowie den Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit folgenden Änderungen:
1) Erhöhung des Planansatzes der Zuschüsse für Jugendarbeit (36201-541900/741900) auf 900,00 EUR (auf Antrag – 5,00 EUR je Jugendlicher aus Rüber)
2) Senkung der Verbandsgemeindeumlage (61101-544230 auf 265.527,00 EUR)
3) Aufgrund des zusätzlichen Einbaus einer Lüftungsanlage und der Teuerung der Maßnahme „Anbau Kindertagesstätte“ wird für diese höheren Kosten im Haushaltsjahr 2022 eine Verpflichtungsermächtigung (36501-096000.12.4) in Höhe von 563.205,00 EUR zur Auszahlung in 2023 eingeplant.
Einplanung des Bundeszuschusses für die Lüftungsanlage (36501-233100.12.11) 199.198,00 EUR im Haushaltsjahr 2023
Einplanung des zusätzlichen Anteils der Ortsgemeinde Kerben (36501-233100.12.10) in im Haushaltsjahr 2023
4) Einplanung eines Investitionskredites für 2023 aufgrund der Verpflichtungsermächtigung für 2023 in Höhe des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
5) Anpassung des Haushaltsausgleichs