Beschluss: ungeändert Stimmenmehrheit beschlossen

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service) zur Ausschreibung von Ökostrom (Anlage 2) zur Kenntnis.

 

Das Gremium bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Gierschnach teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen.

 

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

 

Das Gremium beauftragt die Verwaltung, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom über die Gt-service auszuschreiben:

 

   100 % Normalstrom, keine Anforderungen an die Erzeugungsart

 

   100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

   100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

   100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33 % Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34 – 100 %) geht in die Wertung ein.

 

Die Ausschreibung von Ökostrom soll erfolgen:

 

   Für alle Abnahmestellen des Auftraggebers/der Ortsgemeinde

 

   nur für die nachfolgend ausgewählten Abnahmestellen

 

   ____________________________________________________________________

 

   ____________________________________________________________________

 

   ____________________________________________________________________

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Gierschnach

 

X

4

2

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund