Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Matthias Hörsch verliert aufgrund der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat die Eigenschaft als Ratsmitglied nach § 5 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz.

 

Das dadurch nachgerückte Ratsmitglied, Herr Thomas Stichnoth, wird verpflichtet.