Sitzung: 21.09.2023 Ortsgemeinderat Lonnig
Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag 1:
Das Gremium beschließt die Anhörung von Frau Weber, Fassbender Weber Ingenieure PartGmbB, Brohl-Lützing, als Sachverständige im Sinne des § 35 GemO.
Etwaige
Anträge: ./.
Beschluss:
|
Abstimmungsergebnis |
|
|
|
||||
Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
x |
|
|
|
|
x |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
|
|
Beschlussvorschlag 2:
Das Gremium beschließt, die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden- und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Anlage zu würdigen.
Etwaige
Anträge: ./.
Beschluss:
|
Abstimmungsergebnis |
|
|
|
||||
Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
OGR |
x |
|
|
|
1 |
x |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
|
|
Beschlussvorschlag 3:
Das Gremium stimmt dem Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung seiner Beschlüsse zum Beschlussvorschlag 2, einschließlich der Textfestsetzungen und Begründung zu.
Aufgrund der Übertragung der Verfahrensschritte nach § 4b BauGB, wird das Planungsbüro gebeten, die Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie das Offenlegungsverfahren (§ 3 Abs. 2 BauGB) gemäß § 4a Abs. 2 BauGB, in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung, in einem Zuge durchzuführen.
Etwaige
Anträge: ./.
Beschluss:
|
Abstimmungsergebnis |
|
|
|
||||
Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
OGR |
x |
|
|
|
1 |
x |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
|
|
Beschlussvorschlag 4:
Das Gremium beschließt Folgendes:
___________________________________________________
Etwaige
Anträge: ./.
Beschluss:
Das Gremium beschließt, mit der Firma Kern Haus, Ransbach-Baumbach, einen städtebaulichen Vertrag zu schließen. Dort sollen Maßnahmen zur Regenrückhaltung getroffen und umgesetzt werden.