Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen

Der Ortsgemeinderat schlägt gemäß § 40 Abs. 2 GemO folgende Person zur Wahl des 1. Beigeordneten vor:

 

Rita Kiefer

 

Ergebnis der Wahl:

 

Zahl der abgegebenen Stimmzettel      11

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel         /

 

Zahl der Stimmenthaltungen               /

 

Demnach gültige Stimmzettel              11

 

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

 

A: Bei einem Kandidaten

Rita Kiefer                                11 Ja Stimmen             0 Nein Stimmen

 

 

Sind mehr als zwei Personen zur Wahl angetreten und entfallen nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf einen Bewerber, findet eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerben mit den meisten Stimmen statt.

 

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Rita Kiefer zur Ersten Beigeordneten gewählt worden ist.

 

Die Gewählte erklärt, dass sie die Wahl annimmt.

 

 

Der Ortsgemeinderat schlägt gemäß § 40 Abs. 2 GemO folgende Person zur Wahl des 2. Beigeordneten vor:

 

Walter Heuser

 

 

Ergebnis der Wahl:

 

Zahl der abgegebenen Stimmzettel      11

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel         /

 

Zahl der Stimmenthaltungen               /

 

Demnach gültige Stimmzettel              11

 

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

 

A: Bei einem Kandidaten

Walter Heuser                          11 Ja Stimmen             0 Nein Stimmen

 

 

Sind mehr als zwei Personen zur Wahl angetreten und entfallen nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf einen Bewerber, findet eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerben mit den meisten Stimmen statt.

 

 

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Walter Heuser zum 2. Beigeordneten gewählt worden ist.

 

Der Gewählte erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

 

Die Erste Beigeordnete Rita Kiefer wird gemäß § 54 GemO i. V. m. VV Nr. 2 zu § 54 GemO vom Bürgermeister ernannt und in das Amt eingeführt. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung (§ 54 Abs. 1 GemO).

 

Der 2. Beigeordnete Walter Heuser wird gemäß § 54 GemO i. V. m. VV Nr. 2 zu § 54 GemO vom Bürgermeister ernannt und in sein Amt eingeführt. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung (§ 54 Abs. 1 GemO).