Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium beschließ die Anhörung von Herrn Jens Rombelsheim und Herrn Harald Halfen als Sachverständige im Sinne des § 35 GemO.

 

Etwaige Anträge:

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

PGOUA Ochtendung

x

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

Herr Rombelsheim teilt in der Sitzung des Gremiums mit, dass er und sein Geschäftspartner, Herr Halfen, die Absicht haben, die Plangebiete Füllscheuer und Koblenzer Straße Nord III auf gleiche Höhe wie das bestehende Gewerbegebiet zu bringen. Das soll in der Weise geschehen, dass über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren eine Steinbrechanlage in dem Gebiet errichtet wird. Das Brechmaterial soll sodann schichtenweise aufgebracht und verdichtet werden, bis das erforderliche Höhenniveau erreicht ist. Auf dem dann hergestellten Gelände sollen im Wesentlichen gewerbliche Anlagen, jedoch keine großen industriellen Gebäude errichtet werden.

 

Beschlussvorschläge 2:

Das Gremium nimmt die Ausführungen von Herrn Rombelsheim zu einer gewerblichen Entwicklung des Bereiches Füllscheuer / Koblenzer Straße Nord III zur Kenntnis und beschließt, dem Vorhaben der Herren Rombelsheim / Halfen nicht näher treten zu wollen, weil kein entsprechender Erfolg gesehen wird. Darüber hinaus beschließt das Gremium, der Investorengemeinschaft das Angebot zu machen, den bestehenden Pachtvertrag für den Bereich „Füllscheuer“ mit einer aktuellen Laufzeit bis zum Jahre 2040 im gegenseitigen Einvernehmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben.

 

Etwaige Anträge:

 

Beschluss:

 

 


 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

PGOUA Ochtendung

x

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund