Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Abstellen eines Wohnmobilheimes auf dem Grundstück Gemarkung Wierschem, Flur 5, Nr. 134/8, Burg-Eltz-Straße, zu versagen.

 

Es soll eine Prüfung durch ein Schallschutzgutachten aufgrund des gewerblichen Betriebes erfolgen. Ferner soll geprüft werden, ob die Erschließung gesichert ist bzw. ob bzgl. der gewerblichen Nutzung andere Vorschriften zum Tragen kommen. Es wurde weiterhin festgestellt, dass das Vorhaben sich nicht in die nähere Umgebung einpflegt.


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund