Sitzung: 17.08.2017 Planungs-, Grundstücks-, Ortsentwicklungs- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die Sanierungssatzung und die förmliche Festlegung des Erneuerungsgebietes „Ortskern“ im vereinfachten Verfahren mit einer Frist von acht Jahren nach Bekanntmachung als Satzung.
Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wird in der Sanierungssatzung ausgeschlossen.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung ist die Sanierungssatzung rechtsverbindlich.
Etwaige Anträge:
Abweichender Beschluss:
Das Gremium nimmt Kenntnis. Die Verbandsgemeindeverwaltung soll nochmals prüfen und erläutern, warum die Genehmigungspflicht des § 144 BauGB ausgeschlossen werden soll.