Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt die Sanierungssatzung und die förmliche Festlegung des Erneuerungsgebietes „Ortskern“ im vereinfachten Verfahren mit einer Frist von acht Jahren nach Bekanntmachung als Satzung.

 

Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wird in der Sanierungssatzung ausgeschlossen.

Nach ortsüblicher Bekanntmachung ist die Sanierungssatzung rechtsverbindlich.

 

 

Etwaige Anträge:

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium nimmt Kenntnis. Die Verbandsgemeindeverwaltung soll nochmals prüfen und erläutern, warum die Genehmigungspflicht des § 144 BauGB ausgeschlossen werden soll.

 


 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

PGOUA Ochtendung

x

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund