Sitzung: 21.08.2018 Ortsgemeinderat Kalt
Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt aufgrund der erfolgten Verkehrsmessung keine Maßnahmen im Bereich der K45 anzuregen.
Aufgrund der Darstellungen im Sachverhalt bittet das Gremium die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld als zuständige Straßenverkehrsbehörde folgende Maßnahme zu prüfen und mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) abzustimmen.
Die Ortsdurchfahrt Kalt (K 45) soll als Vorfahrtsstraße ausgewiesen und die dafür notwendigen Verkehrszeichen sollen angeordnet werden.
Die vorhandene Regelung „Rechts- vor Links“ soll grundsätzlich beibehalten werden. Beim LBM soll aus Gründen der Verkehrssicherheit die Anordnung der folgenden Verkehrszeichen beantragt werden:
· Verkehrszeichen 301 (Vorfahrt an der nächsten Einmündung) für die beiden Einmündungen K 45/Am Kirchberg und K 45/Raiffeisenstraße
· Verkehrszeichen 102 (Vorfahrt von rechts) für die beiden Einmündungen K 45/Jakobsberg und K 45/Aspelstraße
Etwaige Anträge:
Beschluss: