Sitzung: 12.12.2018 Ortsgemeinderat Ochtendung
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Bau- und Friedhofsausschusses:
Die Anlegung der Rasengräber (Sarg- und Urnengräber) erfolgt einheitlich. Für das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen und –lichtern wird eine zentrale Stelle an jedem Gräberfeld (Urnen- und Sarggräberfeld) eingerichtet.
Die Gebühren für die Rasengräber werden wie folgt festgelegt:
Sargrasengrab mit Platte: 1.450,00 EUR
Urnenrasengrab mit Platte: 1.050,00 EUR
Hinsichtlich der Wegführung soll die Variante, die eine linksseitige Befahrung für Servicefahrzeuge ermöglicht, gewählt werden.
Etwaige Anträge:
Abweichender Beschluss:
Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Bau- und Friedhofsausschusses:
Die Anlegung der Rasengräber (Sarg- und Urnengräber) erfolgt einheitlich. Für das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen und –lichtern soll ein breiter Streifen von ca. 0,15 m vor der Namensplatte geschaffen werden.
Die Gebühren für die Rasengräber werden wie folgt festgelegt:
Sargrasengrab mit Platte: 1.450,00 EUR
Urnenrasengrab mit Platte: 1.050,00 EUR
Hinsichtlich der Wegführung soll die Variante, die eine linksseitige Befahrung für Servicefahrzeuge ermöglicht, gewählt werden.