Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Bau- und Friedhofsausschusses:

 

Die Anlegung der Rasengräber (Sarg- und Urnengräber) erfolgt einheitlich. Für das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen und –lichtern wird eine zentrale Stelle an jedem Gräberfeld (Urnen- und Sarggräberfeld) eingerichtet.

 

Die Gebühren für die Rasengräber werden wie folgt festgelegt:

 

Sargrasengrab mit Platte:         1.450,00 EUR

Urnenrasengrab mit Platte:        1.050,00 EUR

 

Hinsichtlich der Wegführung soll die Variante, die eine linksseitige Befahrung für Servicefahrzeuge ermöglicht, gewählt werden.

 

Etwaige Anträge:

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Bau- und Friedhofsausschusses:

 

Die Anlegung der Rasengräber (Sarg- und Urnengräber) erfolgt einheitlich. Für das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen und –lichtern soll ein breiter Streifen von ca. 0,15 m vor der Namensplatte geschaffen werden.

 

Die Gebühren für die Rasengräber werden wie folgt festgelegt:

 

Sargrasengrab mit Platte:         1.450,00 EUR

Urnenrasengrab mit Platte:        1.050,00 EUR

 

Hinsichtlich der Wegführung soll die Variante, die eine linksseitige Befahrung für Servicefahrzeuge ermöglicht, gewählt werden.

 

 


 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

Ortsgemeinderat Ochtendung

x

 

 

 

6

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund