Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium beschließt, die Größe der Rasengrabstätten wie folgt festzulegen:

 

Sargrasengrabstätten:        Länge ______ m, Breite 0,80 m

 

Urnenrasengrabstätten:  Länge ______ m, Breite 0,80 m

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium empfiehlt dem Ortsgemeinderat, die Größe der Rasengrabstätten wie folgt festzulegen:       Sargrasengrabstätten:        Länge 2,0 m, Breite 0,80 m

Urnenrasengrabstätten:  Länge 0,8 m, Breite 0,80 m

 

Weiterhin soll geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht ein Doppelgrab als Tiefengrab anbieten zu können.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

HA

x

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Hr. Welling

nicht anwesend

 

 

 


Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium beschließt, dass die Namensplatte aus:

 

 Basalt

 poliertem Granit

 

in der Größe

 0,50 m x 0,30 m

 ___ m x ____ m

 

hergestellt werden soll.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium empfiehlt dem Ortsgemeinderat, dass die Namensplatte aus:

 

 Basalt

 

in der Größe

 0,50 m x 0,30 m

 

hergestellt werden soll.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

HA

x

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag 3:

Das Gremium beschließt:

 

   Das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen, -lichtern und andere Gegenständen ist grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme Bestattung siehe § 15 b Abs. 1)

 

   Das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen, -lichtern ist nur in der Zeit vom 31.10. ‑ 31.03. erlaubt (Ausnahme Bestattung siehe § 15 b Abs. 4 e).

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Friedhofssatzung entsprechend zu ändern und bei dieser Gelegenheit diese auf die aktuelle Rechtslage hin zu überprüfen sowie gegebenenfalls eine Neufassung dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium empfiehlt dem Ortsgemeinderat:

 

   Das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen, -lichtern und andere Gegenständen ist grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme Bestattung siehe § 15 b Abs. 1)

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Friedhofssatzung entsprechend zu ändern und bei dieser Gelegenheit diese auf die aktuelle Rechtslage hin zu überprüfen sowie gegebenenfalls eine Neufassung dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

HA

 

x

5

2

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund