Sitzung: 21.01.2019 Hauptausschuss Welling
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag 1:
Das Gremium beschließt, die Größe der Rasengrabstätten wie folgt festzulegen:
Sargrasengrabstätten: Länge ______ m, Breite 0,80 m
Urnenrasengrabstätten: Länge ______ m, Breite 0,80 m
Etwaige Anträge: ./.
Abweichender Beschluss:
Das Gremium empfiehlt dem Ortsgemeinderat, die Größe der Rasengrabstätten wie folgt festzulegen: Sargrasengrabstätten: Länge 2,0 m, Breite 0,80 m
Urnenrasengrabstätten: Länge 0,8 m, Breite 0,80 m
Weiterhin soll geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht ein Doppelgrab als Tiefengrab anbieten zu können.
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
x |
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x |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
Hr. Welling |
nicht anwesend |
Beschlussvorschlag 2:
Das Gremium beschließt, dass die Namensplatte aus:
in der Größe
hergestellt werden soll.
Etwaige Anträge: ./.
Abweichender Beschluss:
Das Gremium empfiehlt dem Ortsgemeinderat, dass die Namensplatte aus:
Basalt
in der Größe
0,50 m x 0,30 m
hergestellt werden soll.
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
HA |
x |
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x |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 3:
Das Gremium beschließt:
Das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen, -lichtern und andere Gegenständen ist grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme Bestattung siehe § 15 b Abs. 1)
Das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen, -lichtern ist nur in der Zeit vom 31.10. ‑ 31.03. erlaubt (Ausnahme Bestattung siehe § 15 b Abs. 4 e).
Die Verwaltung wird gebeten, die Friedhofssatzung entsprechend zu ändern und bei dieser Gelegenheit diese auf die aktuelle Rechtslage hin zu überprüfen sowie gegebenenfalls eine Neufassung dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.
Etwaige Anträge: ./.
Abweichender Beschluss:
Das Gremium empfiehlt dem Ortsgemeinderat:
Das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen, -lichtern und andere Gegenständen ist grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme Bestattung siehe § 15 b Abs. 1)
Die Verwaltung wird gebeten, die Friedhofssatzung entsprechend zu ändern und bei dieser Gelegenheit diese auf die aktuelle Rechtslage hin zu überprüfen sowie gegebenenfalls eine Neufassung dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
HA |
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x |
5 |
2 |
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x |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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