Beschluss: geändert Stimmenmehrheit beschlossen

Den Vorsitz übernahm die Beigeordnete Frau Helga Fürst.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss I:

Das Gremium beschließt, der Eingabe von Anliegern der „Neustraße“ nicht zu entsprechend und an dem Ausbau der „Neustraße“ festzuhalten und die entsprechenden Aufträge zu vergeben.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

11

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Frau Butter

 § 22 Abs. 2 Nr. 3 GemO

Herr Rühle

 § 22 Abs. 1 Nr. 1 GemO

 

 

Abweichender Beschluss II:

Das Gremium beschließt, zum Schutz der Anlieger vor einer möglichen Änderung der Rechtslage – in Bezug auf die Straßenausbaubeiträge – zunächst auf die Erhebung von Vorausleistungen oder auf die Erhebung eines endgültigen Ausbaubeitrages zu verzichten und das Ergebnis der aktuellen politischen Beratungen im Landtag abzuwarten.

 

Über den Zeitpunkt der Erhebung von Vorausleistungen bzw. den Erlass endgültiger Ausbaubescheide sollte der Ortsgemeinderat zu gegebener Zeit entscheiden, spätestens jedoch rechtzeitig vor Ablauf der sogenannten Festsetzungsfrist.

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

 

x

10

1

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Frau Butter

 § 22 Abs. 2 Nr. 3 GemO

Herr Rühle

 § 22 Abs. 1 Nr. 1 GemO