Sitzung: 12.03.2019 Ortsgemeinderat Rüber
Beschluss: geändert Stimmenmehrheit beschlossen
Den Vorsitz übernahm die
Beigeordnete Frau Helga Fürst.
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss I:
Das Gremium beschließt, der Eingabe von
Anliegern der „Neustraße“ nicht zu entsprechend und an dem Ausbau der „Neustraße“
festzuhalten und die entsprechenden Aufträge zu vergeben.
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
x |
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11 |
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x |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
Frau Butter |
§ 22 Abs. 2 Nr. 3 GemO |
Herr Rühle |
§ 22 Abs. 1 Nr. 1 GemO |
Abweichender
Beschluss II:
Das Gremium beschließt, zum Schutz der
Anlieger vor einer möglichen Änderung der Rechtslage – in Bezug auf die
Straßenausbaubeiträge – zunächst auf die Erhebung von Vorausleistungen oder auf
die Erhebung eines endgültigen Ausbaubeitrages zu verzichten und das Ergebnis
der aktuellen politischen Beratungen im Landtag abzuwarten.
Über den Zeitpunkt der Erhebung von
Vorausleistungen bzw. den Erlass endgültiger Ausbaubescheide sollte der
Ortsgemeinderat zu gegebener Zeit entscheiden, spätestens jedoch rechtzeitig
vor Ablauf der sogenannten Festsetzungsfrist.