Beschluss: vertagt

 

Frau Claudia Bicker übernimmt den Vorsitz als ältestes anwesendes Ratsmitglied. Es wird festgestellt, dass gemäß § 39 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GemO keine Beschlussfähigkeit besteht, da nur zwei Ratsmitglieder anwesend sind.