Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Etwaige Anträge:

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Kalscherhofstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB. Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden soll auf maximal vier Wohnungen festgesetzt werden.

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR

x

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR

x

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR

x

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund