Sitzung: 14.11.2019 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen
Etwaige
Anträge: ./.
Beschluss:
Das Gremium beschließt, für den Verkauf der gemeindlichen Baugrundstücke im Baugebiet „Seibertspfad II“ die nachfolgenden Vergabekriterien festzulegen, welche alle erfüllt sein müssen:
- Vorrangige Vergabe an ortsansässige
Bieter oder ehem. Ochtendunger Bürger, die ihren Lebensmittelpunkt wieder
in Ochtendung gründen wollen.
- Vorrangige Vergabe in der Reihenfolge
an: Familien mit Kindern vor Einzelpersonen.
- Vergabe zur Selbstnutzung (min. 1
Wohneinheit).
- Die Bewerber dürfen noch nicht über
Wohneigentum verfügen.
- Keine Vergabe an Bauträger, die
Wohnhäuser zur Vermietung oder zum Weiterverkauf an Dritte errichten
wollen.
- Eine Bauverpflichtung innerhalb von 2
Jahren ab Kaufvertragsabschluss.