Sitzung: 28.11.2019 Hauptausschuss Welling
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Etwaige Anträge: ./.
Abweichender Beschluss:
Das Gremium empfiehlt, die Gebühr für die Rasengrabstätten wie folgt festzulegen:
Sargrasengrabstätte mit Namensplatte, Beschriftung und Verlegung: 1.200,00 EUR
Urnenrasengrabstätte mit Namensplatte, Beschriftung und Verlegung: 800,00 EUR.
Innerhalb von 15 Jahren wird keine erneute Gebühr erhoben, wenn eine Urne hinzukommt.
Darüber hinaus werden die folgenden Gebühren erhoben:
Sargrasengrabstätte mit Namensplatte, Beschriftung und Verlegung: 750,00 EUR
Urnenrasengrabstätte mit Namensplatte, Beschriftung und Verlegung: 600,00 EUR.
Die Verwaltung wird gebeten, die Friedhofsgebührensatzung entsprechend zu ergänzen.