Sitzung: 22.01.2020 Ortsgemeinderat Gappenach
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Das Gremium beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Bauvoranfrage bzgl. der Errichtung eines Wohnhauses im rückwärtigen Bereich auf dem Grundstück Gemarkung Gappenach, Flur 3, Flurstück 7, zu erteilen und bittet, dass die getroffenen Auflagen der Kreisverwaltung (Untere Naturschutzbehörde) dem Gremium mitgeteilt werden.