Beschluss: Kenntnis genommen

Es wurden folgende Mitteilungen gegeben:

 

-          Die förmliche Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach
§ 4 Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "In den Gaichen" waren am 02.03.2020 gestartet. Beide Verfahrensschritte sollten am 03.04.2020 enden.

 

Wegen dem Corona-Virus wurde jedoch die Verbandsgemeindeverwaltung ab 16.03.2020 geschlossen.

 

Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB ist daher nach Wiederöffnung des Publikumsverkehrs und nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zu wiederholen.