Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen

a)

Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt, den Teilbereich der Hauptstraße von der Mayener Straße bis zur Schulstraße auszubauen. Die Baumaßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Abwasserwerk Maifeld und dem Wasserversorgungszweckverband ausgeschrieben und gesamtwirtschaftlich vergeben werden.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld beantragt eine Förderung nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz-Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom / LFAG).

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

1

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Robert Ollig, Holger Ollig, Lothar Stein, Johannes Stein,
Otmar Blum, Werner Haupt

§ 22 GemO

 

 

b)

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium beschließt die Anhörung von Herrn Oliver Karst, Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen, als Sachverständigen im Sinne des § 35 GemO.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:    Es wurde kein Beschluss gefasst, da an dieser Stelle keine Anhörung stattfand.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium beschließt, den Auftrag für die Ingenieurleistungen (Planungsleistungen, Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen, Bauüberwachung), einschließlich der erforderlichen Vermessungsleistungen für den Ausbau des Teilbereiches der Hauptstraße an das Ingenieurbüro Karst GmbH, Nörtershausen, auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 30.01.2020 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zu vergeben.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

1

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Robert Ollig, Holger Ollig, Lothar Stein, Johannes Stein,
Otmar Blum, Werner Haupt

§ 22 GemO

 

 

c)

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium beschließt die Anhörung von Herrn Oliver Karst, Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen, als Sachverständigen im Sinne des § 35 GemO.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

1

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium stimmt der vorgestellten Straßenplanung zu. Die Ausführung dieses Teilbereiches der Hauptstraße soll - wie in der Schulstraße bereits realisiert - erfolgen, d. h. Straße in Asphaltbau- und Gehwege in Pflasterbauweise (Rinne und Gehweg in der Farbe Grau). Dieser Teilbereich der Hauptstraße von der Mayener Straße in Richtung Ortsmitte soll als Einbahnstraße hergestellt werden.

 

Das Büro Karst wird beauftragt, die Ausführungsplanung fertig zu stellen. Weiterhin wird die Verwaltung, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2020, beauftragt, die Maßnahme gesamtwirtschaftlich auszuschreiben.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

1

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Robert Ollig, Holger Ollig, Lothar Stein, Johannes Stein,
Otmar Blum, Werner Haupt

§ 22 GemO

d)

Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt, den Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Teilbereiches der Hauptstraße von der Einmündung der Mayener Straße (L 82) bis zur Einmündung der Schulstraße nach entsprechender Abwägung der im Sachverhalt dargestellten Kriterien für den Anlieger- und Durchgangsverkehr auf _________ % festzulegen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

Das Gremium beschließt, den Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Teilbereiches der Hauptstraße von der Einmündung der Mayener Straße (L 82) bis zur Einmündung der Schulstraße nach entsprechender Abwägung der im Sachverhalt dargestellten Kriterien für den Anlieger- und Durchgangsverkehr auf 60 % festzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

1

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Robert Ollig, Holger Ollig, Lothar Stein, Johannes Stein,
Otmar Blum, Werner Haupt

§ 22 GemO

 

 

e)

Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt, für den grundhaften Ausbau des Teilbereiches der Hauptstraße von der Einmündung der Mayener Straße (L 82) bis zur Einmündung der Schulstraße eine Vorausleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Beitrages ab Beginn der Maßnahme zu erheben.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

 

x

4

2

1

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Robert Ollig, Holger Ollig, Lothar Stein, Johannes Stein,
Otmar Blum, Werner Haupt

§ 22 GemO

 

f)

Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt, die Verkehrsanlage Hauptstraße, Flur 11, Nummern 91/4 und 37/3 gemäß § 36 LStrG vom 01.08.1977 (GVBL. S. 274) in der zurzeit gültigen Fassung als Gemeindestraße zu widmen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

2

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

g)

Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt, den Umfang des Ausbauabschnittes für den Teilbereich der Hauptstraße von der Einmündung der Mayener Straße (L 82) bis zur Einmündung der Schulstraße entsprechend dem Bauprogramm der Ortsgemeinde festzulegen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

1

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Robert Ollig, Holger Ollig, Lothar Stein, Johannes Stein,
Otmar Blum, Werner Haupt

§ 22 GemO