Beschluss: geändert Stimmenmehrheit beschlossen

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung eines Schleuderbetonmastes für das Deutsche Telekom-Mobilfunknetz auf dem Grundstück Gemarkung Rüber, Flur 13, Nr. 1. Unter der Bedingung, dass das Schutzgut „Mensch“ keinerlei negative Auswirkungen durch die Strahlenbelastung zu erwarten hat und dass der Mast nur zur LTE-Anbindung dient (eine Anbindung an ein 5 G-Netz ist auszuschließen, vgl. Mail vom 22.07.2020, die den Ratsmitgliedern digital vorliegt).


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

 

x

6

2

2

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Bernd Wolff

§ 22 GemO