Sitzung: 27.10.2020 Ortsgemeinderat Gappenach
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Das Gremium beschließt, unter der Voraussetzung, dass die private Wohnnutzung aufgegeben wird, den nachgereichten Stellplatznachweis als erfüllt anzuerkennen und das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Bauvoranfrage bzgl. der Umnutzung eines Wohnhauses zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Gappenach, Flur 3, Flurstück 12/1, zu erteilen.
Die Verwaltung wird gebeten, der Kreisverwaltung Folgendes zwecks Aufnahme in die Baugenehmigung mitzuteilen: Es ist weiterhin sicherzustellen, dass die Stellplätze von der Naunheimer Straße aus angefahren werden.