Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium beschließt die Anhörung von Herrn Oliver Karst, Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen, als Sachverständigen im Sinne des § 35 GemO.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium stimmt dem im Sachverhalt aufgeführten Ausbauprogramm zu. Die Ausführung bzw. Gestaltung soll grundsätzlich wie im Baugebiet „Im Leimstück III“ erfolgen.

 

   Der Stichweg soll komplett hergestellt werden.

 

   Für den Stichweg soll nur die für den Wendehammer erforderliche Fläche hergestellt werden.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium stimmt dem im Sachverhalt aufgeführten Ausbauprogramm zu. Die Ausführung, Gestaltung, Materialien und Standards sollen grundsätzlich wie im Baugebiet „Im Leimstück III“ erfolgen (insbesondere Lampen grau, Pflaster gleich). Der Stichweg soll komplett hergestellt werden. Am südlichen Ausbauende sollen L-Steine gesetzt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahme als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Abwasserwerk Maifeld und dem Wasserversorgungszweckverband Maifeld-Eifel auszuschreiben. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Erschließungsarbeiten nach der öffentlichen Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

Der Ortsgemeinderat wird in der nächsten Sitzung über die Auftragsvergabe informiert. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltmittel nicht ausreichen oder die geschätzte Bausumme um mehr als 10 % überschritten werden, ist eine erneute Beratung im Ortsgemeinderat erforderlich.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund