Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium versagt das Einvernehmen zur beiliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Fertigbauweise auf dem Grundstück Gemarkung Mörz, Flur 9, Nr. 3/9, da die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB nicht gegeben sind.

 

Die Vorsitzende wird gebeten, gemeinsam mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, abzustimmen, ob der Erlass einer Satzung durch die Stadt Münstermaifeld das Bauvorhaben legalisieren könnte. Die Kosten für die mögliche Aufstellung einer Satzung sollen vom Antragsteller getragen werden, da diese ausschließlich in seinem Interesse erfolgen würde. Hierzu sind Gespräche mit dem Grundstückseigentümer bezüglich der Kostenübernahme zu führen. Weiter soll geprüft werden, ob auch das benachbarte Grundstück Gemarkung Mörz, Flur 1, Nr. 3/10, in den Geltungsbereich einer möglichen Satzung aufgenommen werden sollte, um dessen künftige Nutzung abzusichern. Es sollen entsprechend auch Gespräche mit dem Eigentümer dieses Grundstückes geführt werden.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss 1:

Das Gremium erteilt das Einvernehmen zur beiliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Fertigbauweise auf dem Grundstück Gemarkung Mörz, Flur 9, Nr. 3/9.

 

Die Vorsitzende wird gebeten, gemeinsam mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, zu prüfen, ob der Erlass einer Satzung durch die Stadt Münstermaifeld das Bauvorhaben legalisieren könnte. Die Kosten für die mögliche Aufstellung einer Satzung sollen vom Antragsteller getragen werden, da diese ausschließlich in seinem Interesse erfolgen würde. Hierzu sind Gespräche mit dem Grundstückseigentümer bezüglich der Kostenübernahme zu führen. Weiter soll geprüft werden, ob auch das benachbarte Grundstück Gemarkung Mörz, Flur 1, Nr. 3/10, in den Geltungsbereich einer möglichen Satzung aufgenommen werden sollte, um dessen künftige Nutzung abzusichern. Es sollen entsprechend auch Gespräche mit dem Eigentümer dieses Grundstückes geführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

X

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

Anlagen 1:

Bauvoranfrage und Lageplan

Schreiben KV MYK vom 18.08.2020

 

 

 

Sachverhalt 2:

Das vorhandene Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 6, Nr. 166/2, Raiffeisenstraße, soll um ein Vollgeschoss aufgestockt, im Erdgeschoss umgebaut und umfassend saniert werden (s. Lageplan und Planzeichnungen in der Anlage).

 

Das geplante Bauvorhaben ist dem Innenbereich zuzuordnen. Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Hiernach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Beurteilung, ob sich ein Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt, sollen lediglich bauplanungsrechtliche Belange, wie z.B. Grundflächen, Geschosszahl und Höhe, als Zulassungsmerkmal herangezogen werden. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Heranziehung von Zulassungsmerkmalen, die dem Bauordnungsrecht zugeordnet sind, wie z.B. Fragen der Dachgestaltung (Dachgaube, Dachneigung, Dachfarbe), unzulässig. Die Versagung des Einvernehmens aus anderen als bauplanungsrechtlichen Gründen ist unzulässig und führt zur Rechtswidrigkeit.

 

Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zur Sanierung, Umbau und Aufstockung des Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 6, Nr. 166/2, Raiffeisenstraße.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss 2:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Kurt Becker

§ 22 GemO

 

Anlagen 2:

Lageplan und Planzeichnungen

 

 

 

Sachverhalt 3:

Das vorhandene Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 10, Nr. 249/4, Stiftsstraße 10 soll umgebaut und saniert werden (s. Lageplan und Planzeichnungen in der Anlage). Dabei soll insbesondere das Dachgeschoss ausgebaut werden und sechs Dachgauben eingebaut werden.

 

Das geplante Bauvorhaben ist dem Innenbereich zuzuordnen. Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Hiernach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Des Weiteren liegt das Grundstück im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Münstermaifeld (s. hierzu Stellungnahme von Herrn Jürgen Sommer vom 11.01.2021 in der Anlage) und ist als Baudenkmal in der Denkmalliste des Kreises Mayen-Koblenz eingetragen.

 

 

Die Stellungnahme der Unteren Denkmalpflege bei der Kreisverwaltung steht noch aus. Bezüglich der Stellungnahme von Herrn Sommer ist anzumerken, dass die Architektin der Verbandsgemeindeverwaltung gegenüber bestätigt hat, dass die Fassade bezüglich Farbgestaltung und Material unverändert bleiben soll. Auch der Hofabschluss wird erhalten bleiben.

 

Beschlussvorschlag 3:

Das Gremium erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Umbau und zur Sanierung des Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 10, Nr. 249/4, Stiftsstraße 10. Zudem wird das Einvernehmen bezüglich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Münstermaifeld erteilt.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss 3:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

Anlagen 3:

Lageplan, Planzeichnungen und Stellungnahme Herr Sommer vom 11.01.2021

 

 

 

Sachverhalt 4:

Das vorhandene Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 10, Nr. 274/1, Herrenstraße 12 soll umgebaut, saniert und erweitert werden. Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Nr. 272/1, Herrenstraße 14, soll in der Straße „Schweiz“ die bestehende Scheune abgebrochen und neue Garagen errichtet werden (s. Lageplan und Planzeichnungen in der Anlage).

 

Das geplante Bauvorhaben ist dem Innenbereich zuzuordnen. Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Hiernach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Des Weiteren liegen die beiden genannten Grundstücke im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Münstermaifeld (s. hierzu Stellungnahmen von Herrn Jürgen Sommer vom 22.10.2020 und vom 09.11.2020 in der Anlage) und liegt in der Denkmalzone Münsterplatz.

 

Die Stellungnahme der Unteren Denkmalpflege bei der Kreisverwaltung steht noch aus. Bezüglich der Stellungnahme von Herrn Sommer ist anzumerken, dass die Architektin geforderte Baubeschreibung mit Materialwahl nachgereicht hat. Diese ist in der Anlage ebenfalls beigefügt. Herr Sommer stimmte dieser am 09.11.2020 zu.

 

Beschlussvorschlag 4:

Das Gremium erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Wohnhauses, Abbruch der Scheune und Neubau von Garagen auf den Grundstücken Gemarkung Münstermaifeld, Flur 10, Nr. 272/1 und 274/1, Herrenstraße/Schweiz.

Zudem wird das Einvernehmen bezüglich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Münstermaifeld erteilt.

 

Etwaige Anträge: ./.

 


Beschluss 4:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

X

 

 

 

1

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund