Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium beschließt die Anlegung von

 anonymen Grabstätten für die Sargbestattung

 Rasengräber für die Urnenbestattung

 Rasengräber für die Sargbestattung

 Rasengräber für die Sarg- und Urnenbestattung

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss 1:

Das Gremium beschließt die Anlegung von

 Rasengräber für die Sarg- und Urnenbestattung

Abstimmungsergebnis

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Kollig

X

X

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium beschließt, die Größe der Rasengrabstätten wie folgt festzulegen:

Sargrasengrabstätten:        Länge ______ m, Breite 0,80 m

Urnenrasengrabstätten:  Länge ______ m, Breite 0,80 m

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss 2:

Das Gremium beschließt, die Größe der Rasengrabstätten wie folgt festzulegen:

Sargrasengrabstätten:        Länge 2,40 m, Breite 0,80 m

Urnenrasengrabstätten:  Länge 0,80 m, Breite 0,80 m

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Kollig

X

X

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Beschlussvorschlag 3:

Das Gremium beschließt, dass die Namensplatte aus:

 Basalt

 poliertem Granit

in der Größe:

 0,50 m x 0,30 m

 ___ m x ____ m

hergestellt werden soll.

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss 3:

Das Gremium beschließt, dass die Namensplatte aus:

 poliertem Granit

in der Größe:

 0,50 m x 0,30 m

hergestellt werden soll.

 

Abstimmungsergebnis

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Kollig

X

X

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Beschlussvorschlag 4:

Das Gremium beschließt:

   Das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen, -lichtern und anderen Gegenständen ist grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme Bestattung siehe § 15 b Abs. 1)

   Das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen, -lichtern ist nur in der Zeit vom 31.10. ‑ 31.03. erlaubt (Ausnahme Bestattung siehe § 15 b Abs. 4 e).

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss 4:

Das Gremium beschließt:

   Das Aufstellen von Grabschmuck, -schalen, -lichtern und anderen Gegenständen ist grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme Bestattung siehe § 15 b Abs. 1)

Abstimmungsergebnis

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Kollig

X

X

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

Beschlussvorschlag 5:

Das Gremium beschließt:

die Ruhefrist von Aschen auf __________ Jahre festzulegen.

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss 5:

Das Gremium beschließt:

die Ruhefrist von Aschen auf 20 Jahre festzulegen.

 

Abstimmungsergebnis

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Kollig

X

X

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Beschlussvorschlag 6:

Das Gremium beschließt:

das Nutzungsrecht von Wahlgräbern auf ___________ Jahre festzulegen

das Nutzungsrecht von Urnenwahlgräbern auf ___________ Jahre festzulegen.

Die Verwaltung wird gebeten, die Friedhofssatzung entsprechend zu ändern und bei dieser Gelegenheit diese auf die aktuelle Rechtslage hin zu überprüfen sowie gegebenenfalls eine Neufassung dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.

Etwaige Anträge: ./.

Beschluss 6:

Das Gremium beschließt:

das Nutzungsrecht von Wahlgräbern auf 35 Jahre festzulegen

das Nutzungsrecht von Urnenwahlgräbern auf 30 Jahre festzulegen.

Die Verwaltung wird gebeten, die Friedhofssatzung entsprechend zu ändern und bei dieser Gelegenheit diese auf die aktuelle Rechtslage hin zu überprüfen sowie gegebenenfalls eine Neufassung dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR Kollig

X

X

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund