Sitzung: 08.04.2021 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag 1:
Das Gremium beschließt, für den beiliegend abgegrenzten Geltungsbereich (Anlage 3) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark A 48 Ochtendung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Etwaige Anträge: ./.
Abweichender Beschluss:
Das Gremium beschließt, für den beiliegend abgegrenzten Geltungsbereich (Anlage 3) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark A 48 Ochtendung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Im Städtebaulichen Vertrag soll eine Rückbauverpflichtung sowie eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Betriebsende aufgenommen werden. Bei möglichen weiteren Bebauungsplanverfahren in Bezug auf PV-Anlagen sollen die Festsetzungen angeglichen werden, um eine Einheitlichkeit zu erreichen.
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
X |
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X |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 2:
Das Gremium beschließt, gemäß § 4 b BauGB die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte nach den §§ 2 a bis 4 a BauGB (u. a. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) auf die Investoren zu übertragen.
Etwaige Anträge: ./.
Beschluss: