Sitzung: 29.04.2021 Ortsgemeinderat Ochtendung
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag 1:
Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses, für den beiliegend abgegrenzten Geltungsbereich (Anlage 3) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark A 48 Ochtendung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Im Städtebaulichen Vertrag soll eine Rückbauverpflichtung sowie eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Betriebsende aufgenommen werden. Bei möglichen weiteren Bebauungsplanverfahren in Bezug auf PV-Anlagen sollen die Festsetzungen angeglichen werden, um eine Einheitlichkeit zu erreichen.
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses, für den beiliegend abgegrenzten Geltungsbereich (Anlage 3) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark A 48 Ochtendung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Im Städtebaulichen Vertrag soll eine Rückbauverpflichtung sowie eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Betriebsende und Sicherheitsleistungen (Bürgschaften etc.) aufgenommen werden. Bei möglichen weiteren Bebauungsplanverfahren in Bezug auf PV-Anlagen sollen die Festsetzungen angeglichen werden, um eine Einheitlichkeit zu erreichen.
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
x |
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x |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 2:
Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses, gemäß § 4 b BauGB die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte nach den §§ 2 a bis 4 a BauGB (u. a. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) auf die Investoren zu übertragen.
Etwaige
Anträge: ./.
Beschluss: