Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses, für den beiliegend abgegrenzten Geltungsbereich (Anlage 3) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark A 48 Ochtendung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Im Städtebaulichen Vertrag soll eine Rückbauverpflichtung sowie eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Betriebsende aufgenommen werden. Bei möglichen weiteren Bebauungsplanverfahren in Bezug auf PV-Anlagen sollen die Festsetzungen angeglichen werden, um eine Einheitlichkeit zu erreichen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses, für den beiliegend abgegrenzten Geltungsbereich (Anlage 3) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark A 48 Ochtendung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Im Städtebaulichen Vertrag soll eine Rückbauverpflichtung sowie eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Betriebsende und Sicherheitsleistungen (Bürgschaften etc.) aufgenommen werden. Bei möglichen weiteren Bebauungsplanverfahren in Bezug auf PV-Anlagen sollen die Festsetzungen angeglichen werden, um eine Einheitlichkeit zu erreichen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses, gemäß § 4 b BauGB die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte nach den §§ 2 a bis 4 a BauGB (u. a. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) auf die Investoren zu übertragen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

1

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund