Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Sozial- und Kulturausschusses:

 

  1. Die Art und Größe der Namensplatten für die Rasengräber wie folgt festzulegen:

 

     Urnengräber:       30 x 40

     Sargrasengräber:   40 x 60

Dicke:             0,04 m

 

  1. Das Nutzungsrecht für Wahlgrabstätten wird wie folgt festgesetzt:

 

Wahlgrabstätten (Sargbestattung)      30 Jahre

Urnenwahlgrabstätten                  25 Jahre

 

  1. Die Größe der Urnenwahlgrabstätten wird wie folgt festgesetzt:

 

Länge:    1,00 m

Breite:   0,80 m

 

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Sozial- und Kulturausschusses:

 

  1. Die Art und Größe der Namensplatten für die Rasengräber wie folgt festzulegen:

 

     Urnengräber:       30 x 40 cm

     Sargrasengräber:   40 x 60 cm

Dicke:             0,04 m

 

  1. Das Nutzungsrecht für Wahlgrabstätten wird wie folgt festgesetzt:

 

Wahlgrabstätten (Sargbestattung)      30 Jahre

Urnenwahlgrabstätten                  25 Jahre

 

  1. Die Größe der Urnenwahlgrabstätten wird wie folgt festgesetzt:

 

Länge:    1,00 m

Breite:   1,00 m

 

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund