Sitzung: 17.06.2021 Ortsgemeinderat Wierschem
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Etwaige
Anträge: ./.
Abweichender
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Wierschem widerruft ihre am 26.10.2016 abgegeben Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG rückwirkend zum 01.01.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen und den Anbau des Bürgerhauses und die damit einhergehende beginnende Steuerpflicht beim Finanzamt anzuzeigen. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die Erstberatung durch einen Steuerberater durchführen zu lassen.