Beschluss: Antrag abgelehnt

Sachverhalt 1:

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 11, Nr. 52/15 (Nr. 612/2021)

 

Vorliegend ist über einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 11, Nr. 52/15 im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu entscheiden.

 

Das Vorhaben ist dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Hiernach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das geplante Einfamilienhaus ist in der zweiten Bautiefe geplant. Die im Bereich des Vorhabens inzwischen abgerissene Scheune hätte baurechtlich im Rahmen einer Nutzungsänderung zum Wohngebäude umgebaut werden können. Im näheren Umfeld sind bereits Haupt- und Nebengebäude als sogenannte „Hinterlandbebauung“ vorhanden.

 

Aus den vorgenannten Gründen fügt sich das geplante Einfamilienhaus in zweiter Bautiefe in die Umgebungsbebauung ein.

 

Beschlussvorschlag zum Sachverhalt 1:

Das Gremium erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 11, Nr. 52/15.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

x

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

Somit wurde das Einvernehmen einstimmig versagt.

 

Anlagen zum Sachverhalt 1:

Bauantragsunterlagen


Sachverhalt 2:

Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Scheune zum Wohnraum auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 10, Nr. 98/5 (Nr. 620/2021)

 

Vorliegend ist über einen Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Scheune zum Wohnraum auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 10, Nr. 98/5 im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zu entscheiden.

 

Das Vorhaben ist dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Hiernach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung des Einvernehmens gemäß
§ 36 BauGB liegen vor.

 

Beschlussvorschlag zum Sachverhalt 2:

Das Gremium erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Scheune zum Wohnraum auf dem Grundstück Gemarkung Kollig, Flur 10, Nr. 98/5.

 

Etwaige Anträge: ./.

 


Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

Anlagen zum Sachverhalt 2:

Bauantragsunterlagen