Beschluss: Kenntnis genommen

Ergänzung zum Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 24.06.2021 regt die SPD-Fraktion an, den überschüssigen Strom der eigenen PV‑Anlagen ins Stromnetz der Netzgesellschaft einzuspeisen. Der Fraktionsvorsitzende Günter Schnitzler erläutert dies in der Sitzung (Schreiben siehe Anlage).

Der Klimaschutzmanager Arno Reichelt erläutert hierzu in der Sitzung:

 

„Der Netzbetreiber (Netzgesellschaft Maifeld GmbH) ist Eigentümer der Netze in einer Region. Das bedeutet, dass der Netzgesellschaft die Leitungen, Zähler und Rohre gehören, durch die der Strom fließt. Häufig gehört der Netzbetreiber zum örtlichen Versorgungsunternehmen - ist jedoch eine rechtlich unabhängige Gesellschaft.

Während Ihr Netzbetreiber vor Ort immer gleich bleibt, können Sie seit der Liberalisierung des Energiemarktes den Versorger frei wählen. Das heißt, Sie können jederzeit zu einem alternativen Anbieter wechseln.

Unabhängige Energieversorger nutzen die Netze der Netzbetreiber zur Durchleitung Ihres Stromes. Hierfür fallen Netznutzungsentgelte an. Diese sind von Netzgebiet zu Netzgebiet unterschiedlich hoch, müssen jedoch von allen Versorgern gleichermaßen gezahlt werden.

 

Es ist möglich, den Solarstrom via Direktvermarktung oder an der „Strombörse“ zu verkaufen, da die Erträge dort bei rd. 0,04 EUR – 0,05 EUR liegen und damit geringer sind als die Vergütung durch die EEG Regelung, ist dieser Weg nur bei nicht förderfähigen Anlagen wirtschaftlich.“

 

Die Anregung der SPD-Fraktion hat sich damit erledigt.

 

Beschluss:

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

VG-Rat

 

 

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund