Sitzung: 24.06.2021 Verbandsgemeinderat Maifeld
Beschluss: Kenntnis genommen
Ergänzung zum Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24.06.2021 regt die
SPD-Fraktion an, den überschüssigen Strom der eigenen PV‑Anlagen ins
Stromnetz der Netzgesellschaft einzuspeisen. Der Fraktionsvorsitzende Günter
Schnitzler erläutert dies in der Sitzung (Schreiben siehe Anlage).
Der Klimaschutzmanager Arno Reichelt
erläutert hierzu in der Sitzung:
„Der Netzbetreiber (Netzgesellschaft Maifeld
GmbH) ist Eigentümer der Netze in einer Region. Das bedeutet, dass der
Netzgesellschaft die Leitungen, Zähler und Rohre gehören, durch die der Strom
fließt. Häufig gehört der Netzbetreiber zum örtlichen Versorgungsunternehmen -
ist jedoch eine rechtlich unabhängige Gesellschaft.
Während Ihr Netzbetreiber vor Ort immer
gleich bleibt, können Sie seit der Liberalisierung des
Energiemarktes den Versorger frei wählen. Das heißt, Sie können
jederzeit zu einem alternativen Anbieter wechseln.
Unabhängige Energieversorger nutzen die
Netze der Netzbetreiber zur Durchleitung Ihres Stromes. Hierfür
fallen Netznutzungsentgelte an. Diese sind von Netzgebiet zu Netzgebiet unterschiedlich
hoch, müssen jedoch von allen Versorgern gleichermaßen gezahlt werden.
Es ist möglich, den Solarstrom via
Direktvermarktung oder an der „Strombörse“ zu verkaufen, da die Erträge dort
bei rd. 0,04 EUR – 0,05 EUR liegen und damit geringer sind als die Vergütung
durch die EEG Regelung, ist dieser Weg nur bei nicht förderfähigen Anlagen
wirtschaftlich.“
Die Anregung der SPD-Fraktion hat sich damit
erledigt.
Beschluss: