Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium beschließt, vorbehaltlich der Prüfung der Vergabekriterien im Rahmen des Art. 14 GG (Eigentumsrecht) durch das Notariat, die nachfolgenden Vergabekriterien für die Veräußerung der gemeindlichen Baugrundstücke im Baugebiet „Im Burweg“:

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium beschließt, vorbehaltlich der Prüfung der Vergabekriterien im Rahmen des Art. 14 GG (Eigentumsrecht) durch das Notariat, die im Sachverhalt aufgeführten Vergabekriterien für die Veräußerung der gemeindlichen Baugrundstücke im Baugebiet „Im Burweg“:

 

·           Baubeginn innerhalb von drei Jahren und bezugsfertig spätestens nach fünf Jahren, ab Datum des notariell beglaubigten Kaufvertrages zum Grundstückkauf,

·           bis Baubeginn und Erstbezug muss das Grundstück gepflegt werden (darf nicht verwildern),

·           eine Wohneinheit muss selbst bewohnt werden (Hinweis: Doppelhaushälfte ist zulässig und untergeordnete Anliegerwohnung darf vermietet werden.),

·           jeder Bewerber kann nur ein Baugrundstück erwerben,

·           Akzeptanz der ausgewiesenen Grundstücke, gemäß aktueller Vermessung muss gegeben sein,

·           Zusammenlegung von Grundstücken ist nicht zulässig

·           alle Grundstücke stehen zum Verkauf, d. h. es wird kein Grundstück zurückgehalten,

·           die Bewerber dürfen das Grundstück vor Ablauf der zehnjährigen Frist nicht ohne Zustimmung der Ortsgemeinde Gappenach weiterveräußern oder den eigenen Wohnanteil vermieten,

·           die Zustimmung wird nicht verweigert, sofern wichtige persönliche Gründe vorgetragen und erforderlichenfalls nachgewiesen werden,

·           der Ortsgemeinderat behält sich in diesem Falle eine Entscheidung vor. (soll Spekulation verhindern),

·           Grenzbebauung in Form eines Wohnhauses nicht zulässig,

·           die Bewertung nach dem Kriterienkatalog legt lediglich die Reihenfolge fest, mit welchen Bewerbern zuerst gesprochen wird. Die Kriterien haben keine Auswirkung auf die Grundstücksvergabe selbst, jedoch können die Bewerber entsprechend der Rangfolge das bevorzugte Grundstück auswählen (falls noch nicht vergeben). Tritt ein Bewerber von der Kaufabsicht zurück, rückt der nächste Bewerber nach,

·           haben Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht und wählen ein identisches Grundstück aus, so entscheidet das Losverfahren.

 

Ergänzung:

·           Die Bewerber*innen werden über die Vergabekriterien schriftlich informiert und erhalten die Gelegenheit innerhalb von 14 Tagen nach Postzugang ihre Bewerbung zu ergänzen

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Udo Heinemann, Franz Josef Gilles

§ 22 GemO

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Das Gremium beschließt, den Verkaufspreis pro m² Grundstücksfläche auf _______EUR (vollerschlossen) festzulegen. Der Bürgermeister wird entsprechend der Vergabekriterien ermächtigt, die Vertragsangelegenheiten durchzuführen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Der Beschlussvorschlag 2 des TOP 4 wird vertagt.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

x

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Udo Heinemann, Franz Josef Gilles

§ 22 GemO

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Den Vorsitz übernahm Ratsmitglied Frau Claudia Bicker.