Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

Das Gremium stimmt der Errichtung von Freiflächen Photovoltaikanlagen unter dem im Sachverhalt dargestellten Bedingungen grundsätzlich zu (Grundsatzbeschluss).

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium nimmt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Photovoltaik vom 15.07.2021 gemäß Protokoll zur Kenntnis und stimmt dem Inhalt und den ergänzenden Anforderungen aus dem Sachverhalt zu.

 

Geänderter Sachverhalt:

Aufgrund der aktuellen Thematik bezüglich Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Freiflächen in der Gemarkung Münstermaifeld hat die Arbeitsgruppe der Stadt einen Grundsatzbeschluss erarbeitet. So wird ein allgemeiner Rahmen geschaffen, um aktuell wie auch in Zukunft einheitlich zu agieren und auch wirtschaftlich profitieren zu können.

 

Grundsätzlich spricht sich die Stadt für die Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen aus, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

 

1.)         Die Sichtachsen auf die Anlage müssen überprüft und der Stadt vorgestellt werden.

 

2.)         Der Sitz des Betreibers (der Betreibergesellschaft) der PV-Anlage muss während der Betriebszeit der Anlage in Münstermaifeld sein und darf nur mit Anlagen in der Gemarkung Münstermaifeld kumuliert werden, sodass ausschließlich die Stadt von der Gewerbesteuer profitiert.

 

3.)         Der Stadt muss nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Betreiber 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde Strom vergütet werden (Punkt 3 – erst wirksam mit Aufnahme des § 6 in das EEG).

 

4.)         Der Stadt muss die Möglichkeit geboten werden, sich an der Betreibergesellschaft der PV-Anlage zu beteiligen (über 25 % und bis zu 50 %). Bei Absicht der Beteiligung seitens der Stadt muss ein Betreiber mit Erstellung des Bebauungsplanes eine Wirtschaftlichkeitsanalyse einreichen. Anhand der Analyse kann die Stadt entscheiden, ob und wie sie sich beteiligt.

 

5.)         Eine finanzielle Beteiligung von Bürgern an der Anlage sollte in Form der Schwarmfinanzierung und Energiesparbriefen zu üblichen Konditionen vom Betreiber der Anlage angeboten werden. Die Höhe der Beteiligung ist abhängig von der Größe der Anlage.

 

6.)         Alle in dem Rahmen entstehenden schriftlichen Verträge, z. B. Vereinbarungen mit dem Investor, werden fachlich und sachlich überprüft; bei Bedarf auch beispielsweise durch externe Wirtschaftsprüfer.

 

7.)         Die Aufständerung der PV-Module erfolgt möglichst via Rammfundamentierung, also ohne Betonsockel.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

X

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen allgemeinen Projektplan mit der Darstellung der einzelnen Verfahrensschritte zu erstellen sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund