Beschluss: vertagt

Beschlussvorschlag zu Sachverhalt 1:

Das Gremium erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung von zwei Gauben und Nutzungsänderung im Dachgeschoss auf dem Grundstück Gemarkung Münstermaifeld, Flur 4, Nr. 90/120.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium beschließt, den Sachverhalt zu vertagen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

X

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

Der Sachverhalt wurde vertagt.

 

 

Beschlussvorschlag zu Sachverhalt 2:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses sieht das Gremium ein Erfordernis für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwecks Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung eines Gebäudes für die Unterstellung landwirtschaftlicher Geräte auf dem Grundstück Gemarkung Metternich, Flur 9, Nr. 60.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

 

X

14

1

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

 

Beschlussvorschlag zu Sachverhalt 3:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses erteilt das Gremium das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Cafés in ein Döner Restaurant auf den Grundstücken Gemarkung Münstermaifeld, Flur 10, Nr. 1417/370 und Nr. 369/2.

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

 

X

13

2

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund