Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

Das Gremium beschließt, den städtischen Weg "Im Kohlgarten", Gemarkung Metternich, Flur 9, Nr. 88/1 und Nr. 85 (bis einschließlich der Einfahrt zu Haus Nr. 4) gemäß § 36 Landesstraßengesetz vom 01.08.1977 (GVBL. S. 274) in der zurzeit gültigen Fassung als Gemeindestraße, nach dem im Lageplan gekennzeichneten Bereich, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund