Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde hat gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 GemO einen oder zwei Beigeordnete. In Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern kann die Hauptsatzung vorsehen, dass die Zahl der Beigeordneten auf drei erhöht wird. In der Hauptsatzung der Gemeinde Mertloch ist die Zahl der Beigeordneten auf bis zu zwei festgesetzt.

 

Der Erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Ortsbürgermeisters bei dessen Verhinderung (Vertreter im Verhinderungsfall). Die weiteren Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Ortsbürgermeisters nur berufen, wenn der Ortsbürgermeister und der Erste Beigeordnete verhindert sind. Die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung wird vor der Wahl der Beigeordneten durch den Rat festgesetzt (§ 50 Abs. 2 GemO).

 

Der weitere Beigeordnete York Schmede hat mit Schreiben vom 07.12.2021 schriftlich gebeten, mit Wirkung vom 31.12.2021 das Amt des weiteren Beigeordneten niederzulegen. Der Bitte wurde mit Entlassungsverfügung durch den Ortsbürgermeister nachgekommen.

 

Die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 1. Halbsatz GemO in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung.

 

Nach § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen. Er hat jedoch dennoch das Recht Kandidaten für die Wahl vorzuschlagen.

 

 

Es wurde gemäß § 40 Abs. 2 GemO folgende Person zur Wahl des / der weiteren Beigeordneten (2. Beigeordnete/r) vorgeschlagen:

 

Birgit Schneider

 

 

 

Ergebnis der Wahl:

 

Zahl der abgegebenen Stimmzettel  14

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel   0

 

Zahl der Stimmenthaltungen        1

 

Demnach gültige Stimmzettel       13

 

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

 

A: Bei einem Kandidaten

 

Birgit Schneider   13 Ja-Stimmen           0 Nein-Stimmen

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Frau / Herr Frau Birgit Schneider zur weiteren Beigeordneten (2. Beigeordneten) gewählt wurde.

 

Die Gewählte erklärt, dass die Wahl angenommen wird.