Sitzung: 17.02.2022 Ortsgemeinderat Mertloch
Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde hat gemäß
§ 50 Abs. 1 Satz 1 GemO einen oder zwei Beigeordnete. In Gemeinden mit bis zu
25.000 Einwohnern kann die Hauptsatzung vorsehen, dass die Zahl der
Beigeordneten auf drei erhöht wird. In der Hauptsatzung der Gemeinde Mertloch
ist die Zahl der Beigeordneten auf bis zu zwei festgesetzt.
Der Erste Beigeordnete ist
der allgemeine Vertreter des Ortsbürgermeisters bei dessen Verhinderung
(Vertreter im Verhinderungsfall). Die weiteren Beigeordneten sind zur
allgemeinen Vertretung des Ortsbürgermeisters nur berufen, wenn der
Ortsbürgermeister und der Erste Beigeordnete verhindert sind. Die Reihenfolge
der allgemeinen Vertretung wird vor der Wahl der Beigeordneten durch den Rat
festgesetzt (§ 50 Abs. 2 GemO).
Der weitere Beigeordnete
York Schmede hat mit Schreiben vom 07.12.2021 schriftlich gebeten, mit Wirkung
vom 31.12.2021 das Amt des weiteren Beigeordneten niederzulegen. Der Bitte
wurde mit Entlassungsverfügung durch den Ortsbürgermeister nachgekommen.
Die Wahl der
ehrenamtlichen Beigeordneten erfolgt gemäß § 40 Abs. 5 1. Halbsatz GemO in
öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Nach
§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters, der nicht
gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen. Er hat jedoch dennoch das Recht
Kandidaten für die Wahl vorzuschlagen.
Es wurde gemäß § 40 Abs. 2
GemO folgende Person zur Wahl des / der weiteren Beigeordneten (2.
Beigeordnete/r) vorgeschlagen:
Birgit
Schneider
Ergebnis der Wahl:
Zahl der abgegebenen
Stimmzettel 14
Zahl der ungültigen Stimmzettel 0
Zahl der Stimmenthaltungen 1
Demnach gültige
Stimmzettel 13
Von den gültigen
Stimmen entfallen auf
A: Bei einem Kandidaten
Birgit Schneider 13 Ja-Stimmen 0
Nein-Stimmen
Der Vorsitzende stellt das
Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Frau / Herr Frau Birgit
Schneider zur weiteren Beigeordneten (2. Beigeordneten) gewählt wurde.
Die Gewählte erklärt, dass
die Wahl angenommen wird.