Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium stimmt der nachfolgenden Änderung des Grundsatzbeschlusses zu:

 

Die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau gemäß § 6 des Erneuerbare‑Energien‑Gesetz – EEG 2021 soll berücksichtigt werden.

 

Außerdem beschließt das Gremium nachfolgende Änderung des Grundsatzbeschlusses:

 

Der Stadt muss die Möglichkeit geboten werden, sich an bis zu 50 %, aber mindestens 25,1 %, an der Betreibergesellschaft der PV-Anlage zu beteiligen. Bei Beteiligungsabsicht seitens der Stadt sollte ein Betreiber mit Erstellung des Bebauungsplanes eine Wirtschaftlichkeitsanalyse einreichen. Anhand der Analyse kann die Stadt entscheiden, ob und wie sie sich beteiligt.

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

SR Münstermaifeld

X

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund