Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt, die Erschließungsanlagen im Neubaugebiet „Seibertspfad II“, Schlehenweg, Flur 9, Nummern 1657, 1658 und 1659, gemäß § 36 Landesstraßengesetz von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBL. S. 274) in der zurzeit gültigen Fassung als Gemeindestraßen zu widmen.

 

Etwaige Anträge: ./.

 

Beschluss:

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

OGR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

 

 

 

Das Gremium war nicht beschlussfähig.