Sitzung: 17.02.2022 Ortsgemeinderat Kollig
Beschluss: ungeändert Stimmenmehrheit beschlossen
Beschlussvorschlag 1:
Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service) zur Ausschreibung von Ökostrom (Anlage 2) zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Kollig ab dem 01.01.2023 dauerhaft zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
Das Gremium bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Kollig teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen.
Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Das Gremium beauftragt die Verwaltung, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom über die Gt-service auszuschreiben:
100 % Normalstrom, keine Anforderungen an die Erzeugungsart
100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33 % Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34 – 100 %) geht in die Wertung ein.
Etwaige Anträge: ./.
Beschluss:
100 % Normalstrom, keine Anforderungen an die Erzeugungsart
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Abstimmungsergebnis |
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Gremium |
einst. |
mehrh. |
ja |
nein |
Enth. |
wie Beschlussv. |
abw. Beschluss |
z. K. |
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X |
11 |
1 |
1 |
X |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahm nicht teil: |
Ausschließungsgrund |
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Beschlussvorschlag 2:
Die Ausschreibung von Ökostrom soll erfolgen:
Für alle Abnahmestellen des Auftraggebers/der Ortsgemeinde
nur für die nachfolgend ausgewählten Abnahmestellen
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Etwaige Anträge: ./.
Beschluss:
Für alle Abnahmestellen des Auftraggebers/der Ortsgemeinde