Sitzung: 17.02.2022 Stadtrat Münstermaifeld
Beschluss: geändert Stimmenmehrheit beschlossen
Etwaige Anträge: ./.
Abweichender Beschluss:
Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service) zur Ausschreibung von Ökostrom (Anlage 2) zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Münstermaifeld ab dem 01.01.2023 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
Das Gremium bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Stadt Münstermaifeld teilnimmt, namens und im Auftrag der Stadt vorzunehmen.
Die Stadt verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
100 % Normalstrom, keine Anforderungen an die Erzeugungsart
100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33 % Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34 – 100 %) geht in die Wertung ein.
Die Ausschreibung von Ökostrom soll erfolgen:
Für alle Abnahmestellen des Auftraggebers/Stadt
nur für die nachfolgend ausgewählten Abnahmestellen
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