Beschluss: geändert Stimmenmehrheit beschlossen

Etwaige Anträge: ./.

 

Abweichender Beschluss:

Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH zur Ausschreibung von Ökostrom (Anlage 2) zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird bevollmächtig, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeinde Maifeld ab dem 01.01.2023 dauerhaft zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

 

Der Aufsichtsrat der Gt-service wird bevollmächtigen die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Verbandsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde vorzunehmen.

 

Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

 

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben:

 

100 % Normalstrom keine Anforderungen an die Erzeugungsart

 

  100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

  100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

  100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33% Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100%) geht in die Wertung ein.


b) Die Ausschreibung von Ökostrom soll erfolgen:

     Für alle Abnahmestellen des AG

 

    nur für die nachfolgend ausgewählten Abnahmestellen

_______________________________________________________________________

 

 


 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

Vg-Rat

 

X

28

3

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund