Beschluss: ungeändert einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag 1:

   Gemäß § 40 Abs. 5 S. 1 2. Halbsatz GemO beschließt das Gremium, die Wahlen in offener Abstimmung durchzuführen.

 

   Gemäß § 40 Abs. 5 S. 1 2. Halbsatz GemO beschließt das Gremium, die Wahl der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes Polch in geheimer Wahl durch Stimmzettel durchzuführen.

 

 

 

Etwaige Anträge:

 

Abweichender Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

VG Rat

 

X

3

24

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Bürgermeister Maximilian Mumm

§ 22 GemO

 

Die Durchführung der Wahl in offener Abstimmung ist damit abgelehnt. Die Wahl wird daher in geheimer Abstimmung durchgeführt.

 

 

Beschlussvorschlag 1b (bei geheimer Abstimmung):

Das Gremium beschließt gemäß § 40 Abs. 5 S. 1 2. Halbsatz GemO die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes in offener Abstimmung durchzuführen.

 

Etwaige Anträge:

 

Abweichender Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

VG Rat

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Bürgermeister Maximilian Mumm

§ 22 GemO

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 1c (bei geheimer Abstimmung):

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Personen in den Wahlvorstand:

 

Schnitzler, Günter

 

 

Gilles, Gino

 

Etwaige Anträge:

 

Abweichender Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

VG Rat

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Bürgermeister Maximilian Mumm

§ 22 GemO

 

 

 

Beschlussvorschlag 2 (bei geheimer Abstimmung):

 

Der Ortsgemeinderat schlägt folgende Personen für den Schiedsamtsbezirk Polch dem Amtsgericht Mayen für eine Amtsperiode von fünf Jahren als Schiedsmann/ Schiedsfrau vor:

 

 

Schulze, Karl-Arnold

 

 

Wagner, Willi

 

Ergebnis der Wahl des ersten Wahlgangs:

 

Zahl der abgegebenen Stimmzettel      30

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel       3

 

Zahl der Stimmenthaltungen            --

 

Demnach gültige Stimmzettel           27

 

Von den gültigen Stimmen entfallen auf

 

B. Bei mehreren Kandidaten

 

 

W 1: Schulze, Karl-Arnold         13 Stimmen

 

W 2: Wagner, Willi           14 Stimmen

 

 

Sind mehr als zwei Personen zur Wahl angetreten und entfallen nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf eine/n Bewerber/in, findet eine Wiederholungswahl statt. Erhält auch hierbei kein Bewerber / keine Bewerberin mehr als die Hälfte der Stimmen so erfolgt eine Stichwahl zwischen den Zweien mit den meisten Stimmen statt, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los nach § 40 Abs. 3 GemO.

 

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Herr Willi Wagner zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Polch gewählt wurde.

 

 

 

Etwaige Anträge:

 

Abweichender Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

VG Rat

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Bürgermeister Maximilian Mumm

§ 22 GemO

 

 


 

 

 

Beschlussvorschlag 3a:

Gemäß § 40 Abs. 5 S. 1 2. Halbsatz GemO beschließt das Gremium, die Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Münstermaifeld in offener Abstimmung durchzuführen.

 

Etwaige Anträge:

 

Abweichender Beschluss:

 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

VG Rat

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Bürgermeister Maximilian Mumm

§ 22 GemO

 

 

 

Beschlussvorschlag 3 b:

Das Gremium beschließt, Frau Beate Hillen für den Schiedsamtsbezirk Münstermaifeld dem Amtsgericht Mayen für eine Amtsperiode von fünf Jahren als Schiedsfrau vorzuschlagen.

 

Etwaige Anträge:

 

Abweichender Beschluss:

 

 

 

 

 

 


 

 

Abstimmungsergebnis

 

 

 

 

Gremium

einst.

mehrh.

ja

nein

Enth.

wie Beschlussv.

abw. Beschluss

z. K.

VG Rat

x

 

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An der Beratung und Beschlussfassung nahm nicht teil:

Ausschließungsgrund

Bürgermeister Maximilian Mumm

§ 22 GemO